Sprawdzanie wiarygodności traderów w transakcjach wymagających monitorowania
Krótki tekst
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
- Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
- Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen.
- zuständig: Gewerbebehörde
Pełny tekst
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
Podstawa(y) prawna(e)
Wymagane dokumenty
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Wymagania wstępne
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Koszty (opłaty, wydatki itp.)
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Procedura
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Terminy
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Środek prawny
Gegen die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung als solche besteht regelmäßig kein eigenständiger Rechtsbehelf, weil sie zunächst Teil der behördlichen Sachverhaltsermittlung ist. Gegen eine darauf gestützte belastende Maßnahme (z. B. Untersagung, Auflage oder Gebührenbescheid) kann der im jeweiligen Bescheid bezeichnete Rechtsbehelf – regelmäßig Widerspruch und anschließend Klage – eingelegt werden.
Wymóg dotyczący formularzy/formularzy pisemnych
- Formularze: brak
- Wymagana forma pisemna: nie
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Możliwa procedura online: nie
Autor
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe)
Odpowiedzialne biuro
Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden und der kreisfreien Städte , § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV).