Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Krótki tekst
- Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland.
- Der Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt gestellt werden.
- Opłaty pobierane są przez urząd stanu cywilnego.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister
Pełny tekst
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Podstawa(y) prawna(e)
Rozporządzenie w sprawie opłat za usługi publiczne w portfelu Ministerstwa Spraw Wewnętrznych i Samorządu Terytorialnego (Regulamin Opłat Ministerstwa Spraw Wewnętrznych i Samorządu Terytorialnego - GebOMIK)
Wymagane dokumenty
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Wymagania wstępne
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Koszty (opłaty, wydatki itp.)
Für jedes weitere Exemplar der Sterbeurkunde fallen Gebühren an. Ihre Höhe bemisst sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).
Opłata: 15,00 €Przedpłata: NieAusstellung einer SterbeurkundeGebühr: 7,50 €Przedpłata: Niefür jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wirdProcedura
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Terminy
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Autor
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Pisanie na maszynie
2/3Odpowiedzialne biuro
Zuständig ist das Standesamt, bei dem der Beurkundet wurde oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister des Landes angeschlossene Standesamt.
Status wpisu do biblioteki
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