Proszę wyświetlić listę wyborców w wyborach europejskich

  • Krótki tekst

    • Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
    • mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung bereitzustellen
    • an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten auszulegen
    • Recht auf Einsichtnahme erfasst zunächst nur die eigenen Daten
    • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen nur, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • in diesem Rahmen dürfen Wahlberechtigte Auszüge aus dem Wählerverzeichnis im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen fertigen
    • zuständig: Gemeindebehörde
  • Pełny tekst

    Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

  • Podstawa(y) prawna(e)

  • Wymagane dokumenty

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • Wymagania wstępne

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • Koszty (opłaty, wydatki itp.)

    brak

  • Procedura

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
  • Czas przetwarzania

    brak

  • Terminy

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

  • Wymóg dotyczący formularzy/formularzy pisemnych

    brak

  • Więcej informacji

  • Autor

    Usługa przekierowania: Głębokie łącze do portalu źródłowego Usługa przekierowania: Głębokie łącze do portalu źródłowego
  • Pisanie na maszynie

    2/3
  • Odpowiedzialne biuro

    Organ wyborczy niezależnego miasta/gminy/urzędu/związku gmin

  • Status wpisu do biblioteki

    5

Odpowiedzialne działy

Odpowiedzialni pracownicy

  • Pan F.ReimerUrząd rejestracyjny
  • Pani S.SuerlandUrząd rejestracyjny