PM 2/2026 Landkreis MOL

Änderungen bei der Schadstoffentsorgung

Stehen bei Ihnen noch eingetrocknete Farbreste im Schuppen oder in der Garage? Dann sollten Sie diese einfach über Ihre Restmülltonne entsorgen und sich den Weg zum Schadstoffmobil sparen! Denn wasserbasierte Farben, Kunstharze und Lacke (Dispersionsfarben) enthalten keine Lösemittel und sind daher keine Schadstoffe. Wer dennoch diese ungefährlichen Farbreste am Schadstoffmobil entsorgen möchte, muss eine Pauschalgebühr in Höhe von 15 Euro vor Ort zahlen. Diese Neuerung tritt ab 01.01.2026 in Kraft. Darauf weist der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland hin.

Ungefährliche Dispersionsfarben sind an fehlenden Gefahrstoffhinweisen auf der Verpackung zu erkennen. Manche Farbeimer sind auch mit einem Umweltsiegel, wie dem "Blauen Engel", versehen. Diese Farben, Kunstharze und Lacke können über die Restmülltonne einer thermischen Verwertung zugeführt werden, sobald sie vollständig ausgehärtet sind. Flüssige Farbreste sollen hingegen an der Luft getrocknet oder für eine schnellere Trocknung mit etwas Sand gebunden werden, bevor sie über den Restmüll entsorgt werden.

Alle Farben, Lacke und Harze mit einem GHS-Gefahrenpiktogramm (rot umrandete Symbole) müssen weiterhin über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Dafür fällt keine Pauschalgebühr an.

Die Termine für die Schadstoffsammlung im Landkreis MOL (Frühjahrs- und Herbstsammlung) finden Sie in der „AbfallApp MOL“ oder auf der Webseite des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (www.maerkisch-oderland.de/tourenplan)