PM 2025/41

Видача мішків для вуличного листя

Wie in der Vergangenheit auch werden an alle Anwohner, die aufgrund der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet sind, vor ihren Grundstücken Laub zu entfernen, kostenfreie Laubsäcke aus Papier ausgegeben.

Ab dem 29. September 2025 werden die Laubsäcke an folgenden Stellen ausgegeben:

  • Rathaus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Bürgerbüro;
  • Postfiliale im Ortsteil Hennickendorf;
  • Tankstelle im Ortsteil Herzfelde;
  • Gemeindebüro Lichtenow (jeweils den ersten und dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17-18 Uhr).

Die Ausgabestellen am Bauhof Rüdersdorf und im Gemeindezentrum Herzfelde werden nicht mehr bedient.

Über die Laubsäcke der Gemeinde darf nur das Laub der Straßenbäume entsorgt werden. Dabei dürfen die Laubsäcke nicht schwerer als 20 kg sein. Die Abholung der Laubsäcke erfolgt in allen Ortsteilen ab dem 7. Oktober 2025, jeweils dienstags, nach telefonischer Vorankündigung bei Frau Ludwig unter 033638/85 217. Die Laubsäcke sind am Entsorgungstag bis 6 Uhr vor dem Grundstück bereitzustellen.

Und wohin mit den Laub- und Gartenabfällen von meinem Grundstück?

Das auf Privatgrundstücken anfallende Laub und die anderen Gartenabfälle sind, soweit nicht selbst kompostierbar, dem vom Landkreis organisierten Entsorgungssystem zuzuführen. Nutzen Sie hierfür ihre Grüne Tonne oder die Laubsäcke vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland. Weitere Informationen finden Sie auch auf: www.entsorgungsbetrieb-mol.de

Es ist nicht gestattet das Laub und Gartenabfälle vom eigenen Grundstück auf öffentlichen Straße oder Flächen zu entsorgen. Selbstverständlich ist es ebenfalls nicht gestattet Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen aufzubringen, um gegebenenfalls Unebenheiten auszugleichen. Diese Stellen werden sich nach einsetzender Verrottung spätestens beim nächsten Regen in Schlamm verwandeln. Diese Form der Entsorgung ist illegal und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus belastet diese „kostenfreie Entsorgung" zusätzlich den Haushalt der Gemeinde.