Wahlbekanntmachung

1. Am 24. September 2017 findet die 19. Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist für die Wahl in 12 Wahlbezirke eingeteilt:

МісцезнаходженняWahlbezirkWahllokalАдреса

Рюдерсдорф

Wahllokal 001Christliches Jugenddorf
(CJD)
Karl-Liebknecht-Str. 25
Рюдерсдорф

Wahllokal 002

Oberschule RüdersdorfBrückenstr. 79 A
РюдерсдорфWahllokal 003SeniorentreffFr.-Engels-Ring 20
РюдерсдорфWahllokal 005WBG Rüdersdorf mbHR.-Breitscheid-Str. 60
РюдерсдорфWahllokal 005Rathaus BürgerbüroHans-Striegelski-Str. 5
РюдерсдорфWahllokal 006БібліотекаStraße der Jugend 32
РюдерсдорфWahllokal 007Денний центр у ШперлінгсгаузеніNeue Vogelsdorfer Str.
41
РюдерсдорфWahllokal 008Grundschule Tasdorf
(Turnhalle)
Willi-Müller-Str. 11
ХеннікендорфWahllokal 009Центр денного перебування "СонечкоWG Albrecht Thaer 28a
ХеннікендорфWahllokal 010Multikulturelles ZentrumBahnhofstr. 39
ГерцфельдеWahllokal 011Громадський центр ГерцфельдеMöllenstraße 12
ЛіхтеновWahllokal 012Gemeindebüro LichtenowDorfstr. 96


In der Wahlbenachrichtigung, die den wahlberechtigten Personen in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 zugesendet worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben. Barrierefreiheit wird gewährleistet.

Die Briefwahlvorstände für die Bundestagswahl treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr am Sitz der Kreiswahlleiterin im Kreishaus in 15306 Seelow, Puschkinplatz 12, zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis (Erststimme) in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Blinde und sehbehinderte Wähler haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. kostenlos angefordert werden (Telefon: (03 55) 22 549).

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und in den Briefwahlbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises 59 oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

6. Im Wahlbezirk 5, „Rathaus Bürgerbüro“, Hans-Striegelski-Straße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, wird bei der Urnenwahl eine repräsentative Wahlstatistik geführt. Hierfür werden den Wählern Stimmzettel mit Kennbuchstaben nach Alter und Geschlecht ausgegeben.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Rüdersdorf bei Berlin, 25. August 2017

підписано. Андре Шаллер
Міський голова

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