Beratungstätigkeit des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im Land Brandenburg

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (LStU) Beratungen zum Thema Rehabilitierung von SED-Unrecht an. Das betrifft folgende Gebiete:


Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bietet die Möglichkeit, Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, zu rehabilitieren. Entschädigungsleistungen und rentenrechtliche Besserstellung wären die Folge. Letztendlich kann eine Opferrente dem helfen, der mindestens 6 Monate zu Unrecht in Haft war.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet die Möglichkeit der Rehabilitierung für Menschen, die aus politischen Gründen Ihren Beruf aufgeben mussten. Auch hier wären die rentenrechtliche Besserstellung und Ausgleichsleistungen möglich.

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, überprüfen zu lassen.

Das VwRehaG erfasst auch Personen, die ihr Leben infolge von Übergriffen der Polizei und anderer Einsatzkräfte bei der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 im Beitrittsgebiet ohne Gewahrsamsnahme und Verurteilung verloren haben. Deren nächste Angehörige können heute Unterstützungsleistungen beantragen.

Zusätzlich nimmt der Mitarbeiter des LStU Anträge auf Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR entgegen und berät zu Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.

Die Beratungen werden in Form von Einzelgesprächen durchgeführt.
In der Gemeinde Rüdersdorf wird die Beratung am 10.03, von 11.00-17.00 Uhr, im Rathaus Rüdersdorf, in Raum 113 EG stattfinden.

Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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