In letzter Zeit erreichen uns wieder vermehrt Gewerbeanzeigen privater Firmen, welche mit dem Angebot „Gewerbeantrag in 5 Minuten“, „Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt“, „Gewerbeanmeldung, wir kümmern uns um Ihren Papierkram“, Online-Gewerbeanmeldung etc. werben.
Diese Firmen erheben eine Gebühr bis ca. 25,00 € pro Gewerbeanmeldung. Was diese Firmen leider nur im Kleingedruckten preisgeben, ist die Information, dass Sie für die Gewerbeanmeldung bei uns im Gewerbeamt eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 36,60 € zu entrichten haben. Diese Gebühr richtet sich nach der der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Dementsprechend zahlen Sie für die Dienstleistung einer Gewerbeanmeldung dann eine doppelte Gebühr.
Sie erhalten von diesen Firmen keine fachliche und gesetzestreue Beratung zum Gewerbe- und Erlaubnisverfahren gemäß Gewerbeordnung. Diese Firmen senden lediglich Ihre bereits ausgefüllte Gewerbeanmeldung ans Gewerbeamt. Deshalb nochmals unsere Empfehlung: Senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung direkt an die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin/Gewerbeamt zur weiteren Bearbeitung.
Überblick für eine Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen. Dafür ist ein Vordruck erforderlich, den Sie z.B. in Ihrem Gewerbeamt oder auf der Homepage erhalten.
Hinweise
- Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
- Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
- Die Nichtanmeldung, eines begonnenen Gewerbes sowie die Gewerbeummeldung und -abmeldung eines Gewerbes, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Documents nécessaires
- Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht und ggf. Meldebestätigung
- beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z.B. einer "GmbH i.G."
- Mietvertrag für die Betriebsstätte
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) erhoben und ist mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung zu zahlen.
Bitte vereinbaren Sie für Ihre Gewerbemeldung einen Termin unter der Rufnummer 033638 / 85-450 oder per E-Mail an gewerbeamt@ruedersdorf.de. Bei der Terminvereinbarung kann dann schon geklärt werden, was Sie ggf. noch an zusätzlich notwendigen Unterlagen mitbringen sollten.

