Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 17. Februar 2015
Im Verfahren der Firma VATTENFALL EUROPE NEW ENERGY ECOPOWER GmbH, Siedlerweg 11 in 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde zur Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Siedlerweg 11, 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde, Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 239/7 eine Anlage zur Abfallverbrennung wesentlich zu ändern (Az. G02913), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
modifizierte Antragsunterlagen zur Verfügung stehen.
Information der Öffentlichkeit über Umweltinformationen
Der Genehmigungsverfahrensstelle liegt zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen ein überarbeitetes Sachverständigengutachten des TÜV Nord zum Stand der Technik beziehungsweise der besten verfügbaren Technik vor.
Daneben wurden Antragsunterlagen unter anderem auf Grundlage der Hinweise der beteiligten Öffentlichkeit angepasst. Zur Verdeutlichung, welche Textpassagen gegenüber den bereits vom 24. Juli 2013 bis einschließlich 23. August 2013 sowie vom 6. Februar 2014 bis einschließlich 19. Februar 2014 ausgelegten Antragsunterlagen modifiziert wurden, sind diese Textpassagen farblich hinterlegt.
Der inhaltliche Umfang des Antrags hat sich jedoch gegenüber den ausgelegten Antragsunterlagen nicht erweitert. Mit dem modifizierten Antrag sind keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen für Dritte zu besorgen.
Eine erneute Auslegung der Antragsunterlagen ist daher nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeit wird daher nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetztes des Landes Brandenburg (BbgUIG) darüber informiert, dass für die Entscheidung über die beantragte Genehmigung mit den modifizierten Antragsunterlagen und dem überarbeiteten Sachverständigengutachten weitere Umweltinformationen zur Verfügung stehen.
Die Antragsunterlagen und das Sachverständigengutachten können gemäß BbgUIG im Zeitraum vom 19. Februar 2015 bis einschließlich 4. März 2015 an folgenden Stellen während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle,
Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103, 15236 Frankfurt (Oder)
Telefonnummer: 0335 / 560 3182
- Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Bürgerbüro des Rathauses
Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
Telefonnummer: 033638 85-123, -122, -121, -120 und -119
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:
Montag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Außerdem stehen die oben genannten Dokumente auf der vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz betriebenen Internetseite www.lugv.brandenburg.de/info/genehmigungen_ro
zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Information der Öffentlichkeit nach BbgUIG keine erneute Auslegung der Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darstellt; sie eröffnet keine neue Einwendungsfrist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist bis einschließlich 6. September 2013 sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Rechtsgrundlagen
Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2007 (GVBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Februar 2013 (GVBl. II Nr. 20)
Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973)
Rüdersdorf bei Berlin, 17.02.2015
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle