Lärmaktionsplan

Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe – Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat als zuständige Behörde einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin erstellt. Aktuell läuft die Fortschreibung der 4. Stufe des Lärmaktionsplans 2013/16. Neben der abschließenden öffentlichen Auslegung wurde als zusätzliches Element am 13.02.2024 zwischen 16 und 18 Uhr eine digitale Bürgersprechstunde eingeführt. Hier konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen und bekamen vom Planungsbüro SVU Dresden Antworten. Die Anmerkungen fließen direkt in den neuen Lärmaktionsplan ein. Ein Protokoll des Onlinesprechstunde ist unten verlinkt. 

 

Darüber hinaus bestand bis zum 29.02.2024 die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen bzw. Maßnahmenvorschläge zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin per Mail oder postalisch an die Gemeindeverwaltung, Abt. 1 - Planen und Bauen, Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, zu senden. Weiterhin konnte ein Online-Formular genutzt werden.

 

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

 

» Strategische Lärmkarte der 4. Runde des LfU (PDF)

» Fortschreibung Lärmaktionsplan für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (Stufe 3) (PDF)

» Anlage 1 Maßnahmentabelle 2022 (PDF)

» Protokoll Bürgersprechstunde

 

 


 

 

Gut zu wissen

Zusammenfassung Lärmaktionsplan für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

 

Ein Lärmaktionsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. 

 

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. 
 

Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. 
 

Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. 
 

Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. 
 

Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNVs, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten.

 

Stufe IV

Mit der im Jahr 2023 startenden Stufe 4 der Lärmaktionsplanung sind Länder und Kommunen aufgefordert, bis Juli 2024 erneut die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. In der vierten Stufe werden die Lärmkarten für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin aktualisiert.