Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan 2. Stufe – Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat als zuständige Behörde einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin erstellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.
Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschieden Stellen im Gemeindegebiet überschritten werden. Bezogen auf die Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sind ganztags 864 Einwohner und nachts 1.286 Einwohner von einer Überschreitung der Prüfwerte betroffen. Betroffenheitsschwerpunkte sind u. a. die Autobahn A 10 sowie die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 1.
Der Lärmaktionsplan 2013/16 schreibt den am 24. September 2009 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Lärmaktionsplan - Stufe 1 fort.
Anlage 2 - Detailbetrachtung komplett
Bekanntmachung LAP: Bekanntmachung über die Verlängerung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin gemäß § 47d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz