Vattenfall

Das LfU hat den Bescheid vom 12.05.2016 zur Änderung der Abfallverbrennungsanlage IKW Rüdersdorf auf Grund von offenbaren Unrichtigkeiten korrigiert. Auf Seite 8 wurde die Maßeinheit des Ammoniak-Grenzwertes in Nebenbestimmung 3.6 in die Angabe mg/m3 geändert.

 

 

In der Projektgruppe IKW Vattenfall arbeiten unter Leitung des Bürgermeisters Vertreter von Vattenfall, der Gemeinde und der Bürgerinitiative „Gesund leben am Stienitzsee“ und des Rüdersdorfer Umweltarbeitskreises (RUAK) zusammen an der Umsetzung der Ansiedlungsvereinbarung, die im Rahmen der Ansiedlung 2006 zwischen Vattenfall und der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin abgeschlossen wurde.

 

Vattenfall hatte sich seinerzeit zur zusätzlichen Reduzierung der Schadstoffemissionen gegenüber den genehmigten Werten bereit erklärt und zugesagt, die Ergebnisse der kontinuierlich vorgenommenen Messungen online zugänglich zu machen. Mit der Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Internetseite www.ikw-rüdersdorf.de ist dies seit einiger Zeit erfolgt. Insbesondere die grafischen Darstellungen gestatten es auch dem interessierten Laien, sich ein Bild zu machen. Dazu trägt auch bei, dass im Glossar viele Begriffe einfach erklärt sind, die meist nur der Fachmann versteht. Für diejenigen, die sich tiefer mit der nicht eben unkomplizierten Materie befassen möchten, sind Links zu den einschlägigen Gesetzen und der gleichfalls tagaktuellen Dokumentation der landesweiten Messdaten des Bundesumweltamtes gesetzt. In der Projektgruppe war man sich einig, dass diese Seite einen guten Beitrag zur gewünschten Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit leistet.

In Abhängigkeit davon, wann und wie der Erweiterungs- und Änderungsantrag von Vattenfall vom Landesumweltamt beschieden wird, hat die Projektgruppe verabredet, auch die beiderseitige Vereinbarung weiter auszugestalten.

Hier finden Sie die Präsentation, welche im Umwelt- und Gesundheitsaussschuss am 11.11.2014 vorgestellt wurde.

 

Zwischen dem 07.01.- 26.01.2015 erfolgt eine geplante Anlagenrevision. Die Anlage wird deshalb abgefahren und es werden Inspektionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die nur im Anlagenstillstand möglich sind. Während dieses Zeitraumes fallen keine Emissionsdaten an, die auf unserer Internetseite www.ikw-rüdersdorf.de veröffentlicht werden könnten.

 

 

Die Gemeinde wurde zur Behördenbeteiligung zum Genehmigungsantrag der Firma Vattenfall NEW ENERGY ECOPOWER GmbH - Änderung der Abfallverbrennungsanlage IKW Rüdersdorf nach §16 BImSchG – Revision 2 (27.11.2014) Reg.-Nr. G02913 aufgefordert. Zwar gab es seit der öffentlichen Anhörung im Frühjahr des letzten Jahres viele lobenswerte Veränderungen, dennoch sah sich die Gemeinde gezwungen, Einwände gegen den Antrag geltend zu machen. Unterstützt wurde sie dabei vom Gutachter Christian Tebert vom Institut für Ökologie und Politik Ökopol.

 

Die Gemeinde hatte am 15.06.2017 einen Widerspruchsbescheid (vom 07.06.2017) erhalten. In einigen Punkten folgte das LfU den Einwänden der Gemeinde, andere wurden abgelehnt. Die Genehmigung wurde aufrecht gehalten. Unser Gutachter Herr Tebert rät der Gemeinde, auf eine Klage zu verzichten. Rechtsanwältin Heß schließt sich seiner Meinung an. Den Widerspruchsbescheid und die Stellungnahme von Ökopol finden Sie im Anhang.“

 

- Widerspruchsbescheid

- ÖKOPOL-Stellungnahme_Widerspruchsgenehmigung

- Gesamte Stellungnahme mit Begründungen zu den einzelnen Forderungen

- Widerspruchsbegründung vom 27.07.2016 Gemeinde

- Änderungsgenehmigung der Vattenfall Europe New Energy Ecopower GmbH