Regelungen zur Corona-Eindämmung verlängert und angepasst

Rüdersdorf bei Berlin, den 27. 11. 2020

Nach der Verständigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder hat die Brandenburgische Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verlängert und angepasst. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 

Die wichtigsten Neuerungen umfassen folgende Punkte:

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen.
  • Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Der dringende Apell lautet: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie private, touristische und berufliche Reisen zu vermeiden,
  • Zusammenkünfte nur noch mit einem weiteren Haushalt und maximal 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen).
  • Die gleiche Regelung gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im Freien.

Die neue Eindämmungsverodnung gilt bis zum 21. Dezember 2020.

 

Weihnachten 2020

Aus Gründen der Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung sich heute bereits auf folgende Umsetzung verständigt, sofern dies angesichts der aktuellen Situation möglich ist: In Brandenburg können sich im Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember 2020 maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zu privaten Zusammenkünften treffen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Ausdrücklich ist dies nicht für den Jahreswechsel vorgesehen.

 

Alle angepassten Regelungen finden sich in der Pressemitteilung der Landesregierung.

 

 
 
 

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