Entsorgung von Grünabfällen

Rüdersdorf bei Berlin, den 08. 06. 2018

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger

der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin 

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Entsorgung von Grünabfällen (Rasenschnitt, Baumschnitt, Pflanzenabfälle, Laub, Reisig usw.) in der freien Landschaft, im Wald und auf öffentlichen, sowie Fremdflächen verboten ist.

Regelmäßig werden durch einige Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer private Grünabfälle auf öffentlichen Flächen entsorgt. Mit diesem Verhalten wird die Natur geschädigt.Wild wachsende Pflanzen werden verdrängt, die Bäume in ihrer Sauerstoffaufnahme über die Feinwurzeln geschädigt und das Landschaftsbild verunstaltet.

Es entstehen Kosten, die der Steuerzahler durch die Beräumung der Abfälle zu tragen hat.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Abfall illegal entsorgen, verstoßen gegen das Abfallrecht.

Die illegale Entsorgung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch im Interesse eines ordentlichen Ortsbildes möchten wir Sie bitten keine Grün- und anderen Abfälle auf die o. g. Flächen zu bringen.

Zur Entsorgung nutzen Sie bitte folgende Verwertungsmöglichkeiten:

  • Kompostierung auf dem eigenen Grundstück
  • Grünabfallsammlung durch den Landkreis (Tourenplan im Abfallratgeber des Landkreises)
  • Kompostieranlage in Hennickendorf oder Umgebung

Bitte handeln Sie umweltbewusst und nutzen Sie die angegebenen Möglichkeiten.

 

Knobloch

Fachbereichsleiter

Bauamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin