Öffentliche Bekanntmachung - Ausschreibung eines Grundstücks

Rüdersdorf bei Berlin, den 08. 08. 2019

Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin schreibt das in der Ulmenstraße belegene Grundstück, in der Gemarkung Herzfelde, Flur 3, Flurstück 399 in einer Größe von 9.180 m² zum Verkauf aus.

 

Das Kaufpreisangebot sollte sich am Bodenrichtwert orientieren, dieser beträgt derzeit 15,00 €/m².

 

Das unbebaute Grundstück ist im Gewerbegebiet Herzfelde belegen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Herzfelde“. Das Maß der baulichen Nutzung ist im Bebauungsplan mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und der Geschoßflächenzahl (GFZ) von 2,4 angegeben. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert, so dass gemäß § 14 Baugesetzbuch eine Veränderungssperre durch die Gemeinde beschlossen wurde. Ein wesentliches Ziel ist der Ausschluss von großflächigen Photovoltaik Freiflächenanlagen.

 

Die Bundeshauptstadt ist ca. 35 km entfernt, über die Bundesstraße 1/5 erreicht man in ca. 9,0 km die Bundesautobahn A 10, Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf.

Angebote sind bitte mit einem Investitionskonzept und einem Bonitätsnachweis bis zum 06.11.2019 (13:00 Uhr)
an die

 

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
Fachbereich III - Liegenschaften -
15562 Rüdersdorf bei Berlin

 

zu richten.

 

Ein Verkauf von Teilflächen wäre möglich. Die Kosten der Vertragsdurchführung (bei Teilflächen auch die Vermessungs- und Fortführungskosten) sind vom Käufer zu übernehmen.
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin wünscht eine Investitionsverpflichtung sowie eine Beschränkung der gewerblichen Nutzungen z.B. keine Gaststätte, Spielhalle, Bordelle.

 

Die Gemeindevertretung von Rüdersdorf bei Berlin entscheidet, ob ein Zuschlag erteilt wird und wenn ja, welcher Bewerber den Zuschlag erhält. Im Fall der Zuschlagserteilung zum Verkauf entscheidet in der Regel das höchste Kaufangebot.

 

Die Gemeinde ist in der Angebotsannahme frei und zur Zuschlagserteilung und zum Verkauf nicht verpflichtet. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden.

 

Es werden nur solche Angebote berücksichtigt, die in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Grundstücksangebot Ulmenstraße - Nicht öffnen!“ eingehen.

 

Angebote, die nicht im verschlossenen Umschlag, oder nach Ablauf der Frist, oder ohne Bonitätsnachweis oder ohne Bebauungs- und Nutzungskonzept eingereicht werden, können unberücksichtigt bleiben.

 

Diese Bekanntmachung wird angeordnet und ist im Amtsblatt für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin und auf der Homepage der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zu veröffentlichen.