Landkreis Märkisch-Oderland sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit 2024 bis 2028

Rüdersdorf bei Berlin, den 17. 01. 2023

Pressemitteilung 2/2023 des Landkreis Märkisch-Oderland

 

Aktuell werden wieder Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Interessierte Bürger, die als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten, können sich ab sofort beim Landkreis Märkisch-Oderland melden. Gesucht werden Schöffen für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Zudem werden Jugendschöffen für die Amtsgerichte gesucht. Der Wahlausschuss bei den Gerichten wählt aus allen Bewerbern die erforderliche Anzahl ehrenamtlicher Richter für die fünfjährige Amtszeit.

 

Hintergrund:

Ehrenamtliche Richter (in der Strafgerichtsbarkeit Schöffen genannt) wirken in allen Gerichtsbarkeiten mit. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht. Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert. Das Verwaltungsgericht entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten – vornehmlich zwischen Bürger und Verwaltungsbehörden. Zum Aufgabenbereich gehören z. B. Klagen von Bauwilligen gegen die Ablehnung der von ihnen begehrten Baugenehmigungen, Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst zu verweigern, über die Anerkennung als Asylberechtigte sowie Verfahren, die die Gewährung von Sozialhilfe, Wohngeld und andere sozialrechtliche Leistungen betreffen.

 

Ehrenamtliche mit gleichen Rechten wie Berufsrichter

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Über juristische Kenntnisse müssen die Bewerber nicht verfügen. Vielmehr sollen Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen.

 

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In erster Instanz entscheiden die Verwaltungsgerichte. Über die Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung befinden die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.

 

Weitere Informationen, wie beispielsweise die Bewerbungsformulare, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland.

 
 
 

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