Anmeldungen für Novavax-Impfungen unter Maßgabe der Priorisierungsvorgaben

Rüdersdorf bei Berlin, den 22. 02. 2022

Pressemitteilung 7/2022 des Landkreises Märkisch-Oderland

 

Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg hat für die 8. Kalenderwoche die erste Lieferung des Impfstoffes Nuvaxovid® von Novavax durch den Bund angekündigt. Die Auslieferung erfolgt vorerst nur an Krankenhäuser, Landkreise und kreisfreie Städte.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird voraussichtlich zunächst 2.300 Impfdosen erhalten.
Derzeit laufen in der Kreisverwaltung die Vorbereitungen für die ersten Impfaktionen mit diesem Impfstoff. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse melden. Sobald Ort und Datum der Impfangebote feststehen, wird dies den Interessierten mitgeteilt.
Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit einem Abstand von 3 Wochen notwendig, die Impfangebote werden dementsprechend ausgerichtet.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot mit dem Nuvaxovid® Impfstoff unterbreiten, da für diese ab dem 15. März 2022 nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes eine Impfpflicht gelten wird. Voraussetzung für die Impfung mit Nuvaxovid® ist daher eine Arbeitgeberbescheinigung zur Bestätigung der Impfpflicht. Ein entsprechendes Formular kann im Portal www.brandenburg-impft.de heruntergeladen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Abweichungen der Vorgaben möglich, dies ist abhängig vom Impfstoffkontingent und von der Bedarfshöhe der Priorisierungsgruppen.

 

Hinweis:
Eine Verpflichtung, ungeimpfte Beschäftigte unmittelbar am 15. März 2022 freizustellen, haben Arbeitgeber nach § 20a IfSG nicht.
Solange das Verfahren zum Tätigkeitsverbot noch nicht abgeschlossen ist, dürfen betroffene Beschäftigte grundsätzlich weiter in den Einrichtungen arbeiten.