Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen für heutigen Dienstag angekündigt

Rüdersdorf bei Berlin, den 23. 11. 2021

Die Landesregierung plant für den heutigen Dienstag weitere Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen sollen bereits am morgigen Mittwoch in Kraft treten. Sobald die neue Eindämmungsverordnung beschlossen ist, informieren wie unverzüglich an dieser Stelle. Über die geplanten Maßnahmen informierte die Landesregierung vorab in einer Pressemitteilung:

 

Pressemitteilung der Landesregierung vom 22.11.2021

 

Aufgrund der sich täglich auch in Brandenburg weiter verschärfenden Pandemie-Lage beabsichtigt die Landesregierung, bereits morgen [Dienstag] die bestehende Eindämmungsverordnung zu verschärfen. Sie soll ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr gelten (zunächst bis einschließlich 15. Dezember). Dabei werden auch die neuen Schwellenwerte („Ampel“), die in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag vereinbart worden waren, in die Begründung zur Brandenburger Verordnung übernommen (Sieben-Tages-Inzi-denz der Infektionen, Belegung Krankenhausbetten und Auslastung der Intensivmedizin).


Vorbehaltlich der Kabinettsentscheidung ist unter anderem vorgesehen und wird bereits heute [Montag] bekannt gegeben, damit sich Betroffene entsprechend vorbereiten können:


Der Einzelhandel soll vollständig geöffnet bleiben, aber unter Ausweitung der 2G-Regel: Sie soll künftig für den gesamten Einzelhandel gelten, jedoch weitgehend mit den aus früheren Verordnungen bekannten Ausnahmen (u.a. für Lebensmittel-geschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken).


Die 2G-Regel soll auch gelten für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch Friseurhandwerk (Ausnahmen im Gesundheitsbereich), alle Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten. Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden.


Im öffentlichen Raum sollen wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, so wie dies bereits in früheren Verordnung festgelegt war (u. a. insgesamt bis zu fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum; Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt). Die gleiche Personengrenze soll auch für private Feiern im privaten Wohnraum oder zum Beispiel bei Treffen in Gaststätten gelten. Auch hier sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.


Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt ab jetzt u. a. auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken.


In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen. Dies wird mit Ausnahmen verbunden (z. B. Weg zum / vom Arbeitsplatz).

 
 
 

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