Personalausweis auf EU-Standard

Rüdersdorf bei Berlin, den 03. 08. 2021

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert auf seiner Internetseite in einer aktuellen Pressemitteilung:

 

Die Personalausweise innerhalb der EU werden angeglichen. Die Angleichung bezieht sich sowohl auf das Design, als auch auf die Sicherheitsstandards von Personalausweisen. Am auffälligsten wird das EU-Logo sein, das auf der Vorderseite platziert wird.

 

Das neue Design und die erweiterten Sicherheitsstandards erhalten alle deutschen Personalausweise, die am 2. August 2021 oder danach beantragt werden. Damit setzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die EU-Verordnung 2019/1157 um. Die Gebühren für den Personalausweis im neuen Design ändern sich nicht:

  • 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren,
  • 37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

 

Keine Umtauschpflicht

 

Ausgestellte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des Dokuments. Die Notwendigkeit für einen vorzeitigen Umtausch aufgrund des Designwechsels besteht nicht.

 

Schutz der Identität

 

Wie beim Reisepass ist ab dem 2. August 2021 für die Beantragung von Personalausweisen die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Unverändert bleibt, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.

 

Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht.

 

Wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.

 

Braille-Aufkleber

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für „AD“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei und wird voraussichtlich ab September 2021 verfügbar sein.

 

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/07/personalausweis.html

 
 
 

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