Hinweise des Ordnungsamtes zum Umgang mit anonymen Anzeigen

Rüdersdorf bei Berlin, den 23. 04. 2021

In der letzten Zeit gehen beim Ordnungsamt häufiger anonyme Hinweise (fast ausschließlich in Briefform) zu vermeintlichen oder gegebenenfalls tatsächlichen Ordnungswidrigkeiten oder Fehlverhalten von Bürgern ein. Da anonyme Anzeigen eine Reihe von Problemen mit sich bringen, möchten wir dazu einige Hinweise geben:

Grundsätzlich freut sich das Ordnungsamt über jedwede sachdienlichen Hinweise. Jedermann hat das Recht, dass seine Anzeige anonym behandelt wird, wenn er es wünscht. Die Arbeit des Ordnungsamtes wird dadurch jedoch massiv erschwert. Bei vollkommen anonymen Anzeigen wie "Herr X aus Y hat am …. was Verbotenes getan, das Ordnungsamt möge dem bitte schleunigst nachgehen. MfG ein besorgter Bürger" können wir meist noch nicht einmal den Wahrheitsgehalt vollständig nachvollziehen. Zudem wird uns die Möglichkeit genommen, konkrete Rückfragen zu stellen, wie beispielsweise bei Meldungen von wiederholten Parkvergehen in den Abendstunden. Hier wäre die Angabe einer Uhrzeit, zu der die Verstöße am häufigsten vorkommen, sehr hilfreich für die Planung von Sondereinsätzen.

 

Ein anderes Problem besteht darin, dass die Ordnungsbehörde bei solch anonymen Anzeigen fast nie Sanktionierungsmöglichkeiten hat. Beweiskräftige Ordnungswidrigkeiten können ohne Zeugen nicht zur Anzeige gebracht werden. Wenn also  Herr X aus Y am Tag Z Grünabfälle in den Wald gebracht hat, sieht das Ordnungsamt letztlich nur den Müll im Wald und kann diesen dokumentieren. Ein Zusammenhang zwischen dem Müll und Herrn X kann aber nicht hergestellt werden, weil ein anonymer Brief kein Beweismittelgehalt bei Gericht hat und das Ordnungsamt Herrn X ja nicht selbst beim Müllabladen gesehen hat. Insofern nutzen dem Ordnungsamt diese vollständig anonymen Anzeigen gar nichts. Das ist aber auch gut so, denn in einem Rechtsstaat (Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Die andere Partei muss stets die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs bekommen, um sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern. Wenn ein Richter also allein aufgrund anonymer Vorwürfe, die sich nicht vor Ort verifizieren lassen und die auch nur in einem anonymen Brief stehen, hohe Bußgelder verhinge, würde das dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufen.

 

Das Ordnungsamt geht daher diesen vollständig anonymen Anzeigen nicht bzw. nur in Ausnahmefällen nach. Lassen Sie uns lieber konstruktiv ins Gespräch kommen, wenn Sie Verstöße bemerken. Wir verstehen, dass es sehr ärgerlich ist, wenn z.B. Grünabfälle oder gar anorganischer Müll in den Wald verbracht werden. Wir sind als Ordnungsamt sehr daran interessiert, diese Verstöße auch zu ahnden. Am allerbesten geht dieses, wenn Sie bereit dazu sind, Ihre Beobachtungen zu bezeugen und dieses notfalls auch vor dem (Amts)gericht im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Bußgeldverhandlung.

 

Wie schon eingangs erwähnt, haben Sie jedoch selbstverständlich das Recht, dass Ihre Anzeigen von uns anonym behandelt werden. Aber bitte geben Sie uns zumindest die Möglichkeit dazu, bei Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Allein dieser Umstand ist sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung der Verfahren.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

 

gez. Rapsch

Abteilungsleiter Abteilung 4 - Ordnung, Sicherheit, Gewerbe, Friedhofswesen

 
 
 

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