Angepasste Regelungen Notbetreuung in Kita, Schule und Hort

Rüdersdorf bei Berlin, den 30. 03. 2020

Ab dem 1. April 2020 tritt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten, Schulen und Hort in Kraft.

 

Wichtigste Änderungen:

  • „Ein-Elternregelung“ für Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsversorgung
  • Erweiterung der infrastrukturrelevanten Bereiche

 

Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:


Gesundheitsversorgung: In gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter.


Sicherheit und Ordnung, Rechtspflege und Vollzugsbereich: Polizei, Justizvollzug, Maßregelvollzug


Feuerwehr: Berufsfeuerwehr/Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr mit wohnortnaher Tätigkeit und Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit


öffentlicher Ver- und Entsorger: Energie, Abfall, Wasser

 

Transport und Verkehr: Bahn, ÖPNV, Tankstellen, Logistik

 

Lebensmittelversorgung: Ernährung vom Großhandelslager bis zum Einzelhandel, Lebensmittelerzeuger lebensmittelverarbeitende Betriebe, Landwirtschaft


öffentliche Verwaltung: für den Erhalt von Sicherheit und Ordnung unentbehrliche Bereiche


Banken und Sparkassen: Personal, das für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderlich ist


Reinigungsfirmen: soweit sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind.


Zudem kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung, wie oben aufgeführt, tätig ist (Ein-Elternregelung).

 

Bitte beachten Sie auch das geänderte Antragsformular.

 

 
 
 

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