Corona-Krise: Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung online

Rüdersdorf bei Berlin, den 21. 03. 2020

Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Darüber informierte heute das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministerium der Finanzen und für Europa https://mdfe.brandenburg.de zum Download bereit.

 

Hinweis: Die Finanzämter sind wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis einschließlich 19. April geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon, E-Mail, Fax und Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Nähere Informationen dazu auf https://finanzamt.brandenburg.de

 

Quelle: Ministerium für Finanzen und für Europa

 
 
 

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