Niedrigwasser in Märkisch-Oderland

Rüdersdorf bei Berlin, den 08. 08. 2019

Appell an Bürgerinnen und Bürger zur Zurückhaltung beim Wasserverbrauch


Die aktuelle Trockenheit zeigt einmal mehr, Gewässer und der Wasserhaushalt sind besonders hohe Schutzgüter.
Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland appelliert als untere Wasserbehörde an alle Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Umgang mit Wasser.

 

Trotz der regionalen Niederschläge in der vergangenen Woche, bleibt die Situation insbesondere bei unseren Oberflächengewässern äußerst angespannt. Es herrscht eine ausgeprägte Niedrigwassersituation und auch die Grundwasserstände fallen.

 

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bspw. zur Bewässerung von privaten Gärten, landwirtschaftlichen Kulturen oder zur Nutzung in Gewerbebetrieben verschärfen die Situation zusätzlich.
Die wenigen Niederschläge kommen zwar der Vegetation zu Gute, ein Abfluss in die Gewässer oder gar in das Grundwasser findet aber nicht oder nur unzureichend statt.


Die prognostizierte Wetterlage gibt weiteren Anlass zur Sorge.
Die Entnahme von Wasser mittels Pumpen aus Oberflächengewässern bedarf zudem grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Wer ohne diese Erlaubnis Wasser entnimmt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Die Wasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken ist zwar nach § 26 Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich erlaubnisfrei, dies gilt aber nicht, wenn nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit und Wasserführung zu befürchten sind.

 

Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wie Seen und Flüssen sind unzulässig. Die Wasserentnahmen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis sollten nicht in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr stattfinden, weil da die Verdunstungsverluste am höchsten sind.


Wenn es nicht mittelfristig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Niederschlagssituation kommt, überprüft die Kreisverwaltung die Option einer Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, was in anderen Landkreisen bereits erfolgte.

 
 
 

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