Herbizid-Verbot
Herbizid-Verbot:
Unkrautvernichtungsmittel auf Plätzen und Wegen verboten
Noch immer kann man in der warmen Jahreszeit Personen sehen, die mit der Giftspritze den Gehweg oder die Einfahrt an ihrem Haus von Unkraut befreien. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen. Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und Umwelt zu schonen, denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe von Unkrautvernichtern ist sogar krebserregend und steht teils wegen der Gefahr für Gesundheit und Umwelt auf der Liste für ein generelles Verbot. Jeder, der trotzdem solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Eine erhebliche Gefährdung stellt die Anwendung von Unkrautvernichtern auch für Haustiere dar, insbesondere für Katzen, die ständig ihr Fell lecken.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten.
Dorothee Schulz
Umweltschutz und Grünanlagen
FB III Bauamt