Schöffen gesucht – zur Vorbereitung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Schöffen sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, dass dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt. Schöffen brauchen keine juristischen Fachkenntnisse. Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten, aber auch Unvoreingenommenheit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Strafe auf den Angeklagten und ein künftiges straffreies Leben hat, wobei die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftaten ebenso ins Kalkül zu ziehen ist.
Jeder Interessierte der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow richtet die formlose Bewerbung an die
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Kennwort „Schöffenwahl“
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Die Bewerbung sollte Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag der Geburt und Ort, Wohnanschrift, Telefonnummer und Beruf enthalten (das Bewerbungsformular kann heruntergeladen werden).
Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt geeignet sind. Auch sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtig werden.