Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 35 „Marienstraße II“ in Rüdersdorf bei Berlin

Rüdersdorf bei Berlin, den 29. 11. 2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Marienstraße II“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Auf der Grundlage des gefassten Beschlusses wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Marienstraße II“ in der Zeit

 

vom 04.12.2017 bis 10.01.2018

 

zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Gemeindeverwaltung in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Striegelski-Straße 5 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann jedermann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros Anregungen, Bedenken oder Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes vorbringen.

 

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:

montags, mittwochs, donnerstags   von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
dienstags                                               von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
freitags                                                    von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Weiterhin kann innerhalb der genannten Frist nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 033638 85-203 eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Puschkinstraße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin erfolgen und Anregungen, Bedenken oder Hinweise zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin unter www.ruedersdorf.de.

 

Anregungen, Bedenken oder Hinweise können auch an folgende Adresse eingesendet werden:

 

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Fachbereich III
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Marienstraße II“ unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Marienstraße II“ wird hiermit gemäß § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin öffentlich bekannt gemacht.


gez. André Schaller
Bürgermeister

 

 
 
 

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