Information zum Stand der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Ortszentrum Rüdersdorf bei Berlin

Rüdersdorf bei Berlin, den 24. 02. 2017

Im Sanierungsgebiet „Ortszentrum Rüdersdorf“ gilt seit 25 Jahren das besondere Städtebaurecht. Fördermittel flossen ins Gebiet in öffentliche und private Maßnahmen und für die Straßenbaumaßnahmen wurden keine Ausbaubeiträge erhoben.  Zum Ende der Gesamtmaßnahme ist jedoch von den Grundstückseigentümern der so genannte Ausgleichsbetrag als Ausdruck des sanierungsbedingten Wertgewinns eines Grundstücks zu zahlen. Die Gemeinde ist nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, die Eigentümer entsprechend zu beteiligen und muss die Einnahmen gegenüber dem Land Brandenburg nachweisen. 

Seit einem Gemeindevertreterbeschluss im Jahr 2008 haben schon zahlreiche Eigentümer den Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst. Bis Januar 2017 erfolgten bereits 80 Prozent der Zahlungen. Diese Einnahmen durften im Sanierungsgebiet wie Fördermittel eingesetzt werden.

Da die letzte Zuwendung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2014 erfolgte, war die Gemeinde bisher von einem Abschluss der Gesamtmaßnahme im Jahr 2017 ausgegangen. Nach vorausgegangenen Gesprächen stellt das Land Brandenburg nunmehr letztmalig 150.000 Euro (Bund/Land/Kommune) für das Sanierungsgebiet Ortszentrum zur Verfügung. Die Mittel sollen für eine Aufwertung des historischen Kolonistenfriedhofs genutzt werden. Unter Beachtung des Denkmalschutzes soll mittel­fristig hinter der Kirche eine attraktive Parkanlage entstehen.

Die zusätzlichen Fördermittel und die damit einhergehende Verschiebung des Abschlusses der Gesamtmaßnahme gestattet den Grundstückseigentümern bis zum Jahresende 2017 noch die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge. Als Grundlage für deren Berechnung dienen bis dahin die Bodenrichtwerte aus dem Jahre 2007. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung ist die Gemeinde verpflichtet, die noch offenen Zahlungen per Bescheid zu erheben. In diesem Zusammenhang müssen die Bodenrichtwerte grundstücksbezogen per Wertgutachten neu bestimmt werden. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass sich die allgemeine konjunkturelle Bodenpreisentwicklung auch in höheren Ausgleichsbeträgen niederschlagen wird. Wer freiwillig vorzeitig abgelöst hat, kann nicht mehr zur Zahlung herangezogen werden.

Bei Fragen zum Thema Ausgleichsbeträge können sich Grundstückseigentümer an Sabine Löser (Sachgebiet Bauplanung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Tel. 033638 / 85208) bzw. an Dr. Uwe Schieferdecker vom Sanierungsträger BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH (0331/27168-19) wenden. Wer noch von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge profitieren möchte, sollte eine formlose Bereitschaftserklärung dazu an die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Sabine Löser, Hans-Striegelski-Str. 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin (gern auch per E-Mail an sabine.loeser@ruedersdorf.de) senden.

 
 
 

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