Verlängerung der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans

12. 07. 2016

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Bekanntmachung über die Verlängerung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin gemäß § 47d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat als zuständige Behörde (gemäß § 13 Abs. 2 Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg) einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin erstellt. Der Entwurf 2013 schreibt den am 24. September 2009 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Lärmaktionsplan - Stufe 1 fort.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes hat bereits in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 11.07.2014 öffentlich ausgelegen.

Aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Rahmen der bereits durchgeführten öffentlichen Auslegung gesammelt wurden und auch aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, wird nun eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit über die erneute Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfs begann am 06.06.2016 und endete am 08.07.2016. Sie wird bis zum 01.08.2016 verlängert.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin unter www.ruedersdorf.de, unter der Rubrik Leben & Wohnen / Ortsentwicklung, einsehbar.

Der Entwurf liegt außerdem innerhalb der genannten Frist zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Gemeindeverwaltung in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Striegelski-Straße 5 öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:

montags, mittwochs, donnerstags   von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

dienstags                                               von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr

freitags                                                    von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Weiterhin kann innerhalb der Auslegungsfrist nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 033638 85-208 sowie 033638 85-203 eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Puschkinstraße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin erfolgen und Anregungen zur Niederschrift vorgebracht werden.

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin können an folgenden Adressen eingesendet werden:

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Fachbereich III

Postfach 07

15558 Rüdersdorf bei Berlin

 

oder E-Mail: Sabine.Loeser@ruedersdorf.de

Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt und die Beschlussfassung im Gremium der Gemeindevertretung angestrebt. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin wird danach erneut bekannt gemacht.

Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Gemeindegebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

 

 

gez. André Schaller

Bürgermeister

 
 
 

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