Neuerungen der Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Rüdersdorf bei Berlin

Der Friedhof wird von Menschen aus unterschiedlichen Anlässen aufgesucht. Während sich die einen in tiefer Trauer befinden und Frieden suchen, nutzen andere ihn als stillen Erholungsraum. Alle Besucher sind auf den Friedhöfen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin herzlich willkommen, aber es gibt einige Regeln, die die Friedhöfe erst zu einem Ort der Ruhe und Erholung machen.
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofsordnung) sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren (Friedhofsgebührensatzung) für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin erneuert.
Für die wichtigsten Veränderungen haben wir nachfolgend ein Informationsblatt über die Gestaltung und Pflege sowie wichtige Verhaltensweisen zusammengefasst.

 

Informationsblatt


Im Interesse der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf den Friedhöfen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, bitten wir um die Einhaltung nachfolgender Hinweise.

 

Allgemeines

Die Friedhöfe sind in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Samstags sowie an Werktagen finden nach 14:00 Uhr keine Beisetzungen statt.

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. Feierlichkeiten und Totengedenkfeiern auf den Friedhöfen bedürfen vorher der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.

 

Die Wege dürfen mit Fahrzeugen oder Sport- und Freizeitgeräten (z. B. Fahrräder) aller Art, nicht befahren werden. Ausgenommen sind Kinderwagen, Handwagen, Karren, Behindertenmobile sowie Fahrzeuge der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin und der für den Friedhof zugelassenen Dienstleistungsunternehmen.


Es ist untersagt, auf dem gesamten Friedhof zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren. Hunde sind an der Leine zu führen.


Gestaltung von Grabstätten


Allgemeine Grundsätze

Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Grabstätten für Urnenbeisetzungen müssen innerhalb von 3 Monaten, Erdbestattungen innerhalb von 6 Monaten nach der Beisetzung hergerichtet werden. Die Grabstätten müssen mit Einfassungen begrenzt werden. Bei den Gemeinschaftsgrabstätten obliegt die Unterhaltung und Gestaltung ausschließlich der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Diese sind nicht zu betreten und zu bepflanzen. Es sind weder Namenstafeln, Briefe, Bilder, Grablichter, Figuren, Steine noch Blumentöpfe oder Pflanzenschalen aufzustellen. Blumen, Kränze und Gebinde sind an der dafür vorgesehenen Fläche abzulegen.

 

Gestaltung von Grabmalen

Die Errichtung sowie jegliche Änderungen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Grabmale dürfen nur aus künstlerisch bearbeitetem Naturstein, Holz und Metall hergestellt werden. Sie sind so herzustellen, dass von ihnen keine Gefahr für Personen ausgehen kann. Witterungsfeste Lichtbilder sind bis zu einer Größe von DIN A6 zulässig. Die Verwendung von aufdringlichen Farben sowie das Anbringen provokativer Zeichen oder Grabmalinschriften sind untersagt.


Grabpflege

Gärtnerische Grabgestaltung und -pflege
Zur Unterhaltung der Grabstätte sind die jeweils Nutzungsberechtigten verpflichtet. Die Bepflanzung darf nur innerhalb der Grabstätte erfolgen. Es dürfen nur niedrig wachsende, bodenbedeckende Pflanzen, Stauden bzw. Gehölze verwandt werden, die eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten und so andere Grabstätten, öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen sowie eine Überbauung mit Laufdielen und sonstigem Zubehör bei einer Beisetzung im Nachbargrab zulassen. Bei Überschreitung der Maximalhöhe ist die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin berechtigt, die Gewächse auf Kosten des Nutzungsberechtigten entschädigungslos und ohne vorherige Information zu entfernen.
Der Gebrauch von Winterschutzhauben, Plastikhüllen oder gleichartigen Gegenständen ist untersagt.

 

Vernachlässigung der Grabpflege

Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt oder hergerichtet, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin das Grab innerhalb einer festgesetzten Frist in Ordnung zu bringen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgegangen, können Grabstätten durch die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin auf Kosten des Nutzungsberechtigten abgeräumt und eingeebnet werden.

 

Bitte halten Sie sich im Interesse einer würdigen Gestaltung und Herrichtung des Friedhofes und der einzelnen Grabstätten an diese Vorgaben.

 

 
 
 

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