Abteilung 4 - Ordnungsamt
Bestattung
Kurzinformationen
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.
In den Städten und Gemeinden gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe. Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter.
Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:
- die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
- die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
- die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
- die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
- die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
- die Führung von Bestattungsbüchern
- Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
- Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.
Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden – nicht alltäglichen – Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
- Ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)
Gebühren
Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Friedhöfe erhebt die Gemeinde Gebühren. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Ansprechpartner
Frau Helbig
(033638) 85-450
Herr Lehmann
(033638) 85-450
Formulare
- Abnahmebescheinigung Grabanlage
- Anmeldebogen für Gemeinschaftsanlagen
- Anmeldebogen für Grabstätten
- Antrag auf Einebnung bzw. Verlängerung von Grabstätten
- Antrag auf Errichtung oder Änderung einer Grabanlage
Merkblätter
- Allgemeine Information Friedhöfe
- Friedhofsgebührenliste ab 01.04.2022
- Informationsblatt für Gemeinschaftsanlagen
- Informationsblatt für Grabstätten mit Nutzungsrecht