Gewerbe


Kurzinformationen

Gewerberechtliche Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung.


Beschreibung

Finanzanlagenvermittler bedürfen ab dem 01. 01. 2013 einer gewerberechtlichen Erlaubnis gem. § 34f GewO durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis erstreckt sich dabei einheitlich auf die Anlageberatung und Vermittlung von Finanzanlagen.

Die Erlaubniserteilung erfolgt durch das Gewerbeamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung § 34f Abs. 1 (GewO)


Notwendige Unterlagen

Erlaubnisvoraussetzung für Vermittler die bereits die Erlaubnis für den § 34 c Abs. 1, Nr. 2 besitzen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

- Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

(Berufshaftpflichtversicherung)

 

Mindestversicherungssumme 1.230.000 EUR für jeden Versicherungsfall

1.850.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres unabhängig vom Umfang der Erlaubnis

 

- Nachweis der Sachkunde muss bis spätestens 01.01.2015 eingereicht werden

 

oder § 157 Abs. 3 Satz 3 und 4 GewO

 

- Erlaubnisurkunde der Alterlaubnis

- Nachweis der Prüfungsberichte

 

 

 

Erlaubnisvoraussetzung für ganz neue Vermittler die keine Erlaubnis für den

§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 besitzen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

 

 

Geordnete Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden

  

           (Berufshaftpflichtversicherung)

Mindestversicherungssumme 1.230.000 EUR für jeden Versicherungsfall

1.850.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres unabhängig vom Umfang der Erlaubnis

 

Gleichgestellte Abschlüsse (§ 4 Abs. 1 FinVerV)

 


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450


Formulare


Merkblätter

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