Gaststättengewerbe anzeigen
Kurzinformationen
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen.
Beschreibung
Eine Anzeige die nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erfolgt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann (§ 10 Abs. 2 BbgGastG).
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung- BbgGastGZV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Notwendige Unterlagen
Die Anzeige eines Gaststättenbetriebes im stehenden Gewerbe hat mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) zu erfolgen (§ 2 Abs. 1 BbgGastG).
In dieser Anzeige ist auch anzugeben,
- um welche Betriebsart es sich handelt und
- ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke vorgesehen, hat die zuständige Behörde unverzüglich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen (§ 3 Abs. 1 BbgGastG). Dazu hat der Antragsteller zeitgleich mit der Anzeige die folgenden Unterlagen einzureichen (nicht bei nur vorübergehend anlassbezogenem Gaststättengewerbe):
-
- Nachweis über das beantragte Führungszeugnis
- Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
(Bei juristischen Personen Nr. 2 + 3 jeweils für die juristische Person und den gesetzlichen Vertreter)
Gebühren
Für die Anzeigen sind Verwaltungsgebühren entsprechend der gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
Ansprechpartner
Abteilung 4 - Ordnungsamt
Frau Vietz (033638) 85-450