Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt


Kurzinformationen

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 31.03.2005 (GVBI. Bbg. I/05, Nr. 16, S. 218) in der jeweils gültigen Fassung bedürfen Arbeiten an der Straße der Zustimmung und Erlaubnis des jeweiligen Straßenbaulastträgers der Straße. Für die Gemeindestraßen in der Ortslage Rüdersdorf bei Berlin ist die Gemeindeverwaltung für die Erteilung von Erlaubnissen zuständig.


Beschreibung

Anträge auf Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück oder Antrag auf Befestigung der vorhandenen Zufahrt zum Grundstück, sind bei der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zu stellen. Für jede Zufahrt ist immer die kürzeste Verbindung zwischen öffentlicher Straße und Anliegergrundstück zu wählen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit Lageplan und eingetragener Zufahrt (bei Bundes- Landes- und Kreisstraßen in 3-facher Ausfertigung)


Gebühren

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

 
 

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GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN

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