Förderung gemeinnütziger Vereine der Wohlfahrtspflege, Kultur und Jugendhilfe
Kurzinformationen
Anträge auf die Förderung von Vereinen sind gemäß der aktuellen Richtlinie zur Vereinsförderung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Anträge auf indirekte Förderung und Grundförderung sind bis zum 28.02. eines Jahres bei der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Striegelski-Straße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin einzureichen. Anträge für Projektförderungen können jederzeit gestellt werden.
Ansprechpartner
Abteilung 6 - Kita- und Sozialverwaltung
Frau Zentgraf (033638) 85-133
Formulare
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Antrag zur Vereinsförderung (Anlage 2 zur Richtlinie)
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Vereinbarung unentgeltliche Leistungserbringung (Anlage 3 zur Richtlinie)