Bauvoranfrage


Kurzinformationen

Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Märkisch-Oderland. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin wird vom Landkreis MOL im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt.
Für im Gemeindegebiet Rüdersdorf bei Berlin liegende genehmigungspflichtige Bauvorhaben (§ 54 Brandenburgische Bauordnung) reichen Sie Ihre Anträge auf Vorbescheid bzw. auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung ein beim:

 

Landkreis Märkisch- Oderland
Fachbereich III
Bauordnungsamt
Klosterstraße 14
15344 Strausberg

 

Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen durch einen Bauvorlageberechtigten zu erstellen sind

 

Vom Bauordnungsamt erhalten Sie Ihren rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich die für das Land Brandenburg gültigen Vordrucke. Diese erhalten Sie über das Formularcenter direkt beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Eventuell fehlende Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, werden mit der Eingangsbestätigung des Antrages vom Bauordnungsamt nachgefordert.

Fragen für im Gemeindegebiet Rüdersdorf bei Berlin liegende genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 Brandenburgischen Bauordnung) und Fragen zum Planungsrecht sind an die Bauverwaltung unserer Gemeinde zu richten. Die Bauverwaltung unserer Gemeinde steht Ihnen zu Abstimmungsfragen für Ihr Bauvorhaben bereits im Vorfeld gern beratend zur Seite.


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)