Abteilung 1 - Planen und Bauen

Baumfällgenehmigung


Kurzinformationen

Zum besonderen Schutz und zum Erhalt des vielfältigen Baumbestandes der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin gilt in der Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung.


Beschreibung

Bei vielen Bürgern wirft die Pflege und Unterhaltung von Bäumen, Sträuchern und Hecken erfahrungsgemäß Fragen auf. Dies betrifft vor allem den, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) festgeschriebenen, Schutz von Nist-, Brut-, Lebens- und Zufluchtsstätten heimischer Tiere in dem Zeitraum vom 01. März bis 30. September. In dieser Zeit gelten Verbote für

 

Hierzu gehören Fällungen, Rodungen oder das „Auf-den-Stock-setzen“ (Massives Herunterschneiden beispielsweise von 2,00 m auf 20 cm) von Bäumen, Gebüsch oder Ufervegetation.

 

 

Die gesetzliche Grundlage für die Verbote ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 Nr. 2 zu finden. Demnach ist es verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“

 

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, wie zum Beispiel

 

Dabei müssen Sie sich vor Beginn der Arbeiten vergewissern, dass keine Nist-, Brut-, Lebens- und Zufluchtsstätten heimischer Tiere zerstört werden.

 

Diese durchgeführten Arbeiten sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen und entfernte Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereit zu halten.

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Erteilung der Baumfällgenehmigung ist gebührenpflichtig.


Weiterführendes

Antrag


Wann ein Baumfällantrag bei der Gemeinde gestellt werden muss, regelt die Baumschutzsatzung. Den Baumfällantrag können Sie auf der Homepage der Gemeinde herunterladen.


Auflagen

 

Die Genehmigung kann Auflagen zu Ausgleich- oder Ersatzmaßnahmen enthalten.


Ansprechpartner

Frau D. Schulz
Telefon (033638) 85-210


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).