Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Sterbefall, beurkunden


Beschreibung

 

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine ärztliche Bescheinigung über den Tod ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen. Sterbefälle in Seniorenheimen oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
 

Aus organisatorischen Gründen, werden fertig beurkundete Unterlagen, dienstags und donnerstags, zu unseren Öffnungszeiten ausgegeben. Sie können Unterlagen zur Beurkundung jederzeit am Empfang im Bürgerbüro abgeben oder vorab per Fax an uns senden.

 

Corona-Hinweis: Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erhalten Sie die Sterbeurkunde(n) sowie Ihre eingereichten Unterlagen auf dem Postweg. 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Folgende Unterlagen sind im Original einzureichen:

 

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:

bei Familienstand verheiratet


bei Familienstand verwitwet

bei Familienstand geschieden


Gebühren

 

 


Weiterführendes

Eine Personenstandsurkunde können Sie hier beantragen.


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
Telefon (033638) 85-117

Frau Palm
Telefon (033638) 85-121

Frau Räde
Telefon (033638) 85-120