Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

 

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

 


Beschreibung

 

Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.

 

Häufige Fragen zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz

 

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Für ein Behördenführungszeugnis die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck ggf. AZ  / Geschäftsnr.
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis  eine schriftliche Aufforderung
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

 

 


Fristen

 

ca. 1 - 2 Wochen

 


Gebühren

 

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

 

 


Weiterführendes

 

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

 

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

 

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

 

Häufige Fragen zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118


Merkblätter

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