Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

 

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde vorzulegen sind.

 


Beschreibung

 

Beglaubigt werden

 

Nicht beglaubigt werden

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

 


Fristen

 

 


Gebühren

 

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118