Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Personalausweis


Kurzinformationen

 

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. (Der Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen die Ausweispflicht.)

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.

Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.

Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Dokumente. (Antragsdatum)  
Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang des neuen Personalausweises abzugeben. 

Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice Computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss. Erstmalige Beantragung eines Personalausweises:

 

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

- die Geburtsurkunde

- Heiratsurkunde (bei Eheschließung)

- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

- bisheriger Personalausweis oder Reisepass

- soweit vorhanden der Kinderausweis

 

Bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

- die Einbürgerungsurkunde Neubeantragung eines Personalausweises

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

 

Vorläufiger Personalausweis:

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

- die Geburtsurkunde

- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis

 


Gebühren

 

  • Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR

  • Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €

 

Personalausweis ab 01.01.2021

- bis vollendetem 24. Lebensjahr 22,80 €
- ab vollendetem 24. Lebensjahr 37,00 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

 

Weitere Gebühren

 

- erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausstellung oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahrgebührenfrei
- Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion  6,00 €
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion  gebührenfrei
- Änderung der Pin im Bürgeramt
(z.B. PIN vergessen)
  6,00 €
- Änderung der Anschrift bei Umzüge gebührenfrei
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion
im Verlustfall
 gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion  6,00 €
- Kosten für das Aufbringen eines
elektronischen Signaturzetifikat
 Kosten durch Anbieter

 


Weiterführendes

 

Informationen zum neuen Personalausweis mit eID Funktion

 

Datenschutz-Information gemäß Art 13 DSGVO

Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungs-Prozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.  

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/4/4/9/6/0/3/inhaber_von_personalausweisen.pdf

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118


Formulare

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