Personalausweis
Kurzinformationen
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. (Der Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen die Ausweispflicht.)
Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang des neuen Personalausweises abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice Computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss. Erstmalige Beantragung eines Personalausweises:
Kosten
- Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €
Personalausweis ab 01.01.2021
- bis vollendetem 24. Lebensjahr | 22,80 € |
- ab vollendetem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
- Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Weitere Gebühren
- erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausstellung oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahr | gebührenfrei |
- Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
- Änderung der Pin im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) |
6,00 € |
- Änderung der Anschrift bei Umzüge | gebührenfrei |
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzetifikat |
Kosten durch Anbieter |
Weiterführendes
Informationen zum neuen Personalausweis mit eID Funktion
Datenschutz-Information gemäß Art 13 DSGVO
Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungs-Prozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/4/4/9/6/0/3/inhaber_von_personalausweisen.pdf
Ansprechpartner
Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Herr Reimer (033638) 85-119
Frau Suerland (033638) 85-118
Formulare
Mitteilung über Verlust / Wiederauffindung eines Ausweispapieres
Vollmacht (neuer Personalausweis mit Onlinefunktion)