Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Personalausweis
Kurzinformationen
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. (Der Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen die Ausweispflicht.)
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Dokumente. (Antragsdatum)
Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang des neuen Personalausweises abzugeben.
Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice Computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss. Erstmalige Beantragung eines Personalausweises:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- die Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Eheschließung)
- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden der Kinderausweis
Bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- die Einbürgerungsurkunde Neubeantragung eines Personalausweises
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Vorläufiger Personalausweis:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- die Geburtsurkunde
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Gebühren
Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR
Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €
Personalausweis ab 01.01.2021
- bis vollendetem 24. Lebensjahr | 22,80 € |
- ab vollendetem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
- Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Weitere Gebühren
- erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausstellung oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahr | gebührenfrei |
- Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
- Änderung der Pin im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) | 6,00 € |
- Änderung der Anschrift bei Umzüge | gebührenfrei |
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzetifikat | Kosten durch Anbieter |
Weiterführendes
Informationen zum neuen Personalausweis mit eID Funktion
Datenschutz-Information gemäß Art 13 DSGVO
Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungs-Prozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/4/4/9/6/0/3/inhaber_von_personalausweisen.pdf
Ansprechpartner
Herr Reimer
(033638) 85-119
Frau Suerland
(033638) 85-118
Formulare
- Befreiung Ausweispflicht
- Mitteilung über Verlust / Wiederauffindung eines Ausweispapieres
- Vollmacht (neuer Personalausweis mit Onlinefunktion)