Veranstaltung, plakatieren werben


Kurzinformationen

Das Anbringen von Werbung im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung gem. § 18 des Brandenburgischen Straßengesetzes dar. Diese Sondernutzung Bedarf der Erlaubnis.


Beschreibung

Bei Verstoß gegen eine der vorgenannten Auflagen wird die Plakatwerbung umgehend Seitens der Behörde entfernt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Auf § 20 des Brandenburgischen Straßengesetzes wird hingewiesen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Plakatierung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Antragstellers
  2. Zeitraum der Plakatierungsmaßnahme von bis
  3. Größe der Plakate (Höhe x Breite)
  4. Menge der Plakate
  5. Grund der Plakatierung

Fristen

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Plakatierung zu stellen.


Formulare

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