Abteilung 4 - Ordnungsamt

Fundangelegenheiten


Kurzinformationen


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren


Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Der Finder kann entweder
- Eigentumserwerb oder
- Finderlohn anmelden.

Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

 

3,00 € für die Bestätigung über das Nichtvorhandensein von Fundsachen für Versicherungsgesellschaften oder
3,00 € für die Ermittlung des Empfangsberechtigten

 


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450