Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Kinderreisepass
Beschreibung
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit dem alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Kinderreisepässe werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Er wird mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein. Ebenso sind Angaben zu Größe und die Augenfarbe, unabhängig vom Alter des Kindes, bei der Beantragung zwingend erforderlich. Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
In den USA wird ein gültiger Reisepass bzw. der sogenannte „ePass“ (mit biometrischem Foto und Datenspeicher) bei der Einreise verlangt, bzw. ein vor der Einreise erhaltenes Visum im Kinderreisepass. Verbindliche Auskünfte darüber, ob der Kinderreisepass im Zielstaat der Reise als Pass anerkannt wird, können nur dessen Behörden erteilen, beispielsweise das Konsulat oder die Botschaft des Reiselandes.
Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Den Antrag muss der/die Personensorgeberechtigte - Mutter und Vater oder der/die Betreuer/in stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung des anderen Personensorgeberechtigten und dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder das andere Elternteil verstorben ist. In diesem Fall sind geeignete Unterlagen beizubringen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Kinderreisepass ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird. Kinder müssen persönlich erscheinen.
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- die Geburtsurkunde
- bisheriger Kinderreisepass oder Reisepass
- Schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
Bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- die Einbürgerungsurkunde
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- die Geburtsurkunde
Fristen
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt, jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr.
Gebühren
13,- EUR, Verlängerung 6,- EUR
Ansprechpartner
Herr Reimer (033638) 85-119
Frau Suerland (033638) 85-118