„ Der Landesbetrieb Forst Brandenburg informiert"
Gartenabfälle - Das ist doch auch nur Natur
Das Verschmutzen des Waldes ist verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. So steht es im § 37 des Waldgesetzes – aber wieso schaden Rasenschnitt, Zweige, Laub, verwelkte Blumen oder ausgezupftes Unkraut dem Wald?
Der Wald ist ein kompliziertes und perfekt aufeinander abgestimmtes Ökosystem. Neben den Bäumen beinhaltet es viele andere Pflanzen- und Tierarten, sie können nur existieren, wenn ganz bestimmte Ansprüche an Boden, Licht und Wasser erfüllt sind. Jeder Stoff, der an dieser Stelle nicht natürlich vorkommt, greift in die Lebensbedingungen des Ökosystems ein und kann diese so stark verändern, dass der Wald stirbt oder zumindest stark geschädigt wird. Beispielsweise kann schon ein Laubhaufen aus dem heimischen Garten reichen, um das empfindliche Gleichgewicht des Ökosystems Wald zu (zer)stören.
Gartenabfälle verändern Bodenzustand
Ein Gartenbaum hat in der Regel viele Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel über seine Wurzeln aufgenommen und in den Blättern gespeichert. Fällt das Laub im Herbst zu Boden, mischt es sich zusätzlich mit den Samen von Gartenpflanzen und Unkräutern, die in der freien Natur nicht vorkommen. Außerdem können auf diesem Laub auch Pilze, Bakterien und Insekten vorhanden sein. Dieser ganze „Abfall“ gelangt nun in den Wald, verändert den Bodenzustand und schädigt die natürlich vorkommenden Pflanzen und Tiere. Sichtbare Folgen sind absterbende Bäume und die Ausbreitung von Kulturpflanzen. Durch die eingeschleppten tierischen und pflanzlichen Schädlinge verschwinden nach und nach die typischen Waldbewohner.
Laubhaufen im eigenen Garten
Aber so ein Laubhaufen kann im eigenen Garten viel Gutes bewirken. Durch das Kompostieren entsteht neue Erde – das spart chemische Dünger. Kleine Laubhaufen bieten Igeln und Insekten ein kuscheliges Winternest und als Mulchschicht versorgt das Laub Stauden und Sträucher mit Nahrung und unterdrückt das Unkrautwachstum.
Kompostieranlagen & Grünabfallsäcke
Und wenn es für den Eigenbedarf trotzdem zuviel ist – in fast jeder Gemeinde gibt es Kompostieranlagen oder Grünabfallsäcke. Denn auch das steht im Gesetz: pflanzliche Abfälle dürfen ausschließlich auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind oder in einer Kompostieranlage entsorgt werden !
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Oberförsterei Waldsieversdorf, Eberswalder Chaussee 3 in 15377 Waldsieversdorf Tel. 0334331515/ 220 oder 104 oder die jeweils zuständigen Revierleiter. „
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. A. Jander
Leiter der Oberförsterei