Verwendung einer Mini-Parkscheibe und von Parkausweisen für Schwerbehinderte

Bei der Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr wurden in der letzten Zeit die Problematiken der Verwendung einer Mini-Parkscheibe und des Behindertenausweises deutlich.
Um künftig Missverständnisse und die daraus resultierenden „Knöllchen“ zu vermeiden, lesen Sie bitte unten die Information des Ordnungsamtes zu diesem Thema.

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