Mit dem In-Kraft-Treten der Niederschlagswassersatzung im Mai 2006 hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin auf Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes folgende Zielstellung formuliert:
Das Niederschlagswasser muss auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden. Eine Ableitung des Regenwassers auf öffentliche Verkehrsflächen ist nicht zulässig.
Die in der Satzung enthaltenen Festlegungen sollen dem Schutz der Umwelt sowie der öffentlichen Verkehrsräume dienen, zur Entlastung bestehender Regenentwässerungsanlagen beitragen und vor Überdimensionierung geplanter Entwässerungssysteme schützen.
Leider werden von vielen Grundstückseigentümern die in der Satzung genannten Pflichten missachtet. An vielen Orten wird das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser von Dächern oder Pflasterflächen auf die Straße geleitet.
Das unerlaubte Ableiten zieht Gebühren nach sich und kann im Falle einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
In diesem Jahr wird das Bauamt verstärkt kontrollieren, wie das Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken entsorgt wird. Dort wo Verstöße festgestellt werden, wird sich die Gemeinde mit dem/der Grundstückseigentümer/in in Verbindung setzen und Sie/Ihn zur Beseitigung auffordern.
Die Niederschlagswassersatzung und die Niederschlagswassergebührensatzung können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde sowie im Internet unter www.ruedersdorf.de einsehen.
Fragen und Hinweise nimmt das Bauamt unter der Tel.-Nr. (033638) 85214 gern entgegen.
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