Bekanntmachung des LUGV: Wesentliche Änderung der Abfallverbrennungsanlage/ Industriekraftwerk Herzfelde

Bekanntmachung
des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage/ Industriekraftwerk in 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde

Die Firma VATTENFALL EUROPE NEW ENERGY ECOPOWER GmbH, Siedlerweg 11 in 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde beantragt eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Siedlerweg 11, 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde, Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 239/7 eine Anlage zur Abfallverbrennung wesentlich zu ändern (Az. G02913).

Bei der Anlage zur Verwertung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.1.1.3 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer 8.1.1.2 Spalte 1) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:

- Erweiterung des Abfallannahmekatalogs,
- Kapazitätserweiterung der Anlage von 250.000 t/Jahr auf 270.000 t/Jahr,
- Errichtung einer Eisenmetallabscheidung,
- Anpassung der Annahmekontrolle und Annahmekriterien,
- Anpassung des Verfahrens zum Radioaktivitätsalarm,
- kurzzeitiges Abstellen von Ballen
sowie eine zeitweilige Lagerung von Big-Bags bei besonderen Betriebszuständen.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Januar 2014 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat

vom 24. Juli 2013 bis einschließlich 23. August 2013

an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

- Office régional de l'environnement, de la santé et de la protection des consommateurs,
Division régionale Est, service des procédures d'autorisation,
Müllroser Chaussee 50, chambre 103, 15236 Frankfurt (Oder)
Numéro de téléphone : 0335 / 560 3182

- Commune de Rüdersdorf bei Berlin
Bureau du citoyen de l'hôtel de ville
Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
Numéro de téléphone : 033638 85-123, -122, -121, -120 et -119

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der

Einwendungsfrist vom 24. Juli 2013 bis einschließlich 6. September 2013

schriftlich bei einer der oben genannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den

29. Oktober 2013 ab 10:00 Uhr

im Kulturhaus "Martin Andersen Nexö", Kalkberger Platz 31 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin.

Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Einwendungen von Einwendern, deren Namen oder Adressen unleserlich sind bzw. die nicht schriftlich erhoben wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Für das Vorhaben wurde gemäß § 3e Absatz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. In die Unterlagen sowie in die Begründung für das Entfallen der UVP-Pflicht kann im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.

Die ausführliche Bekanntmachung finden Sie unter "Aktuelles" -> "Bekanntmachungen“.