Die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit sind an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Jedoch hört oder liest man in den Medien immer wieder, dass das sogenannte Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen ungehindert weitergeht. Um die Verkäufer/innen sowie die Verkaufsstellenleiter/innen für dieses Thema zu sensibilisieren und um auf die unbedingte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu drängen, schreitet das Ordnungsamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zur Tat.
Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welcher Altersgrenze bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen bzw. der Verzehr in der Öffentlichkeit gestattet werden darf. Für Kinder unter 14 Jahren ist Alkohol generell verboten, ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt. Für die Altersstufen dazwischen gibt es spezielle Regelungen.
Alkohol, der durch Gärung entsteht, wie Bier, Wein oder Schaumwein, darf an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden. An Supermarktkassen sowie Tankstellen gilt „kein Alkohol unter 16 Jahren“.
Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten in eine Gaststätte begleitet werden und diese den Verzehr ausdrücklich erlauben. Die Abgabe bzw. der Verzehr von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken in Gaststätten, Supermärkten oder sonstigen Verkaufsstellen sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Conformément à l'article 9 de la loi sur la protection de la jeunesse, il est interdit de fumer dans les restaurants, les points de vente ou tout autre lieu public.
- de la bière, du vin, des boissons assimilées au vin ou du vin mousseux ou des mélanges de bière, de vin, de boissons assimilées au vin ou de vin mousseux avec des boissons non alcoolisées à des enfants et des adolescents de moins de 16 ans,
- d'autres boissons alcoolisées ou des aliments contenant d'autres boissons alcoolisées en quantité non négligeable aux enfants et aux adolescents
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
"Une bière à emporter, s'il vous plaît !"
Unsere Testkäufer waren beide erst 14 Jahre alt. Somit hätten sie dem Jugendschutzgesetz nach noch gar keinen Alkohol kaufen dürfen.
Die jüngste Kontrolle in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit ihren drei Ortsteilen Lichtenow, Hennickendorf und Herzfelde erbrachte erschreckende Ergebnisse. 8 von den 13 aufgesuchten Geschäften sind ihrer Pflicht nicht nachgekommen und haben die Ausweise der Jugendlichen nicht ordnungsgemäß kontrolliert.
Gemeinsam mit dem Ordnungsamt waren unsere 14-Jährigen Testpersonen in insgesamt 13 Geschäften, von Tankstellen, Getränkeläden bis hin zu Supermärkten, unterwegs. Unsere Testpersonen wurden beauftragt, Bier, Bier-Mischgetränke, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein zu kaufen.
Die Jugendlichen im Alter von 14 Jahren bekamen in 8 von 13 kontrollierten Geschäften mehrere Bier-Mischgetränke (2,3 bis 5 Volumenprozent), zwei Fruchtweincocktails (5,9 und 7 Volumenprozent) sowie zwei Schaumweine (5,9 und 11 Volumenprozent) und Bier (4,9 Volumenprozent) verkauft. Damit hatten sich die Verkäuferinnen und Verkäufer beim Alter der Testpersonen verschätzt bzw. sich den Ausweis erst gar nicht zeigen lassen. Es wurden insgesamt 12 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
Gleich nach dem jeweiligen Einkauf gingen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit dem Corpus Delicti zurück ins Geschäft und konfrontierten die Verkäufer/innen und die Verkaufsstellenleiter/innen damit. Allermeist äußerten die betroffenen Angestellten, dass sie sonst eigentlich immer darauf achten, dass kein Alkohol an Kinder und Jugendliche entsprechend dem Jugendschutzgesetz verkauft wird. Oder aber sie äußerten, dass sie die Testkäufer älter geschätzt haben. Um so mehr zeigte sich, wie wichtig es ist, sich im Zweifel immer die Ausweise der Kundinnen und Kunden zeigen zu lassen, wenn man sich beim Alter nicht ganz sicher ist.
Es gab bei der diesjährigen Kontrolle aber auch einige Lichtblicke. Bei 5 Geschäften, unter anderem Tankstellen, Supermärkte und einer Gaststätte in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin konnten wir den Angestellten nur gratulieren. Sie haben unsere Testpersonen durchschaut, nach dem Ausweis gefragt und ihnen keinen Alkohol verkauft.
Wiedermal zeigt sich, dass es erforderlich und notwendig ist strenge Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durchzuführen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin wird in unregelmäßigen Abständen weitere Testkäufe zum Schutz der Jugendlichen und Kinder durchführen.