Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertagesstätten eine gleichwertige Form der Kinderbetreuung (siehe dazu SGB VIII). Die Kindertagespflegeperson betreut bis zu 5 Kinder in einer familienähnlichen Betreuungsform, meistens Kinder unter 3 Jahren.
Alle Kindertagespflegepersonen müssen fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein. Das zuständige Jugendamt befindet über die Eignung der Person und der Räumlichkeiten.
Eine Kindertagespflege kommt für Eltern, die eine individuelle Betreuung für ihr Kind wünschen, oder vielleicht Schichtarbeiter sind und flexiblere Betreuungszeiten benötigen, in Betracht.
Hier gelangen Sie zu den Kindertagespflegepersonen
Informationen zu freien Kindertagespflegestellen erhalten Sie bei:
Frau Göpner,
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin,
Tel.: 033638-85113,
E-Mail:
Frau Fritz,
Jugendamt Seelow, Kindertagespflege
Tel.: 03346-850577
Formulare zum Thema Kinderbetreuung:
Antrag auf Festellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung (465 KB)
Antragsformular auf Kindertagespflege
Erklärung zum Einkommen für die Kindertagespflege
Richtlinie Tagespflege Märkisch-Oderland Teil I
Richtlinie Tagespflege Märkisch-Oderland Teil II - Finanzierung
Bitte laden Sie sich ein Formular herunter, füllen Sie es aus
und senden es unterschrieben an:
Landkreis Märkisch Oderland
Fachbereich II
Jugendamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow











