Bauabgangsstatistik 2013 Land Brandenburg
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer:
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum - den Abbruch von Nichtwohngebäuden ab 350 bis 500 m³ umbauten Raum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Puschkinstraße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Zimmer 103 bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum und Nichtwohngebäude über 500 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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