Bauabgangsstatistik 2013 Land Brandenburg

Rüdersdorf bei Berlin, den 26. 03. 2014

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer:

 

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum - den Abbruch von Nichtwohngebäuden ab 350 bis 500 m³ umbauten Raum

 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

 

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Puschkinstraße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Zimmer 103 bereit.

 

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

 

www.statistik-bw.de/baut/html/

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum und Nichtwohngebäude über 500 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Quellenangabe Foto: © Rainer Sturm / pixelio.de

 
 
 

Geoportal

zukunft bruecke

brandenburg zeigt herz

nationales projekt ruedersdorf

seenland oderspree

GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN

Die Bürgermeisterin

Hans-Striegelski-Straße 5

15562 Rüdersdorf bei Berlin

 

Postadresse:

Postfach 07

15558 Rüdersdorf bei Berlin

Telefon:  +49 33638 85-0
Telefax:   +49 33638 2602
E-Mail:    info(at)ruedersdorf.de

TOURIST-INFO

AM MUSEUMSPARK RÜDERSDORF

Heinitzstraße 9

15562 Rüdersdorf bei Berlin

 

Telefon: +49 33638 799797